
Recht
durchsetzen
Der Beruf als Gerichtsvollzieher:
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tragen eine hohe Verantwortung im Rechtsstaat: Sie setzen gerichtliche Entscheidungen durch, etwa bei Pfändungen, Zwangsräumungen oder der Abnahme von Vermögensauskünften. Als Organ der Justiz arbeiten Gerichtsvollzieher selbständig und eigenverantwortlich – mit großer Entscheidungsfreiheit. Sie führen ihr Büro eigenständig, organisieren ihre Arbeit selbst und sind im Übrigen ausschließlich an das Gesetz gebunden. Dabei genießen sie die Sicherheit der Verbeamtung.
Dein Beitrag zur Gerechtigkeit
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, den Rechtsfrieden zu sichern. Es ist ihr vorrangiges Ziel, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, um Schulden zu bezahlen. Die Zwangsvollstreckung erfordert sowohl Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen als auch Sensibilität und Empathiefähigkeit.
Studiengang Gerichtsvollzieher/-in (LL.B.)
Das Studium z. Gerichtsvollzieher/-in (LL.B.) an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist bundesweit einzigartig. Es bereitet auf einen vielseitigen, krisensicheren Beruf mit hohem gesellschaftlichem Stellenwert vor.
Der duale Bachelorstudiengang dauert drei Jahre und beginnt jährlich am 1.September. Er kombiniert theoretische Studienphasen mit praktischen Ausbildungsabschnitten und bietet den Studierenden umfassende Einblicke in die vielfältigen Aufgaben des Gerichtsvollzieherdienstes.
Bevor es für den ersten zwölfmonatigen Studienabschnitt an die Hochschule geht, absolvieren die Studierenden zwei Einführungstage bei einem Gericht. Neben ersten Einblicken in die Gerichtspraxis dienen diese Tage vor allem der Orientierung und dem Kennenlernen der Studierenden untereinander.
In der anschließenden zwölfmonatigen Praxisphase bei möglichst heimatnahen Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern lernen die Anwärter ihr neu erworbenes Wissen in echten Praxisfällen anzuwenden. Der Einblick in die Arbeitsweise verschiedener Gerichtsvollzieher und deren Fachanwendungen unterstützt die Anwärter dabei, ihr eigenes System für die spätere Selbstständigkeit zu finden.
Im dritten Jahr kehren die Studierenden für weitere zwölf Monate an die Hochschule zurück, um ihr Wissen zu vertiefen. Die Lerninhalte umfassen verschiedene Rechtsgebiete, die für die Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher relevant sind. Dazu gehören unter anderem das Zwangsvollstreckungsrecht, das Kostenrecht sowie das Bürgerliche Recht. Auch Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen der Kommunikation, interkulturelle Kommunikation sowie das Erlernen von Deeskalationstechniken zum Eigenschutz werden unterrichtet.
Alles, was du
wissen musst
Voraussetzungen
Hier sind Menschen gefragt, die gerne Verantwortung übernehmen, denen es Freude macht, selbstständig und flexibel – in gewisser Weise auch unternehmerisch – zu denken und zu arbeiten. Gerichtsvollzieher sollten aber auch über ein gewisses Fingerspitzengefühl verfügen, um die verschiedenen Lebenslagen von Menschen erfassen und berücksichtigen zu können.
Bewerberinnen und Bewerber benötigen Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigten Bildungsstand nach § 58 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ein maximales Alter von 38 Jahren bei Studienbeginn sind ebenfalls wichtig.
Gehalt
Die Übernahme der Absolventen erfolgt in den gehobenen Gerichtsvollzieherdienst. Sie steigen als Oberinspektor/-in im Gerichtsvollzieherdienst in der Besoldungsgruppe A 10 ein. Ihr Einkommen setzt sich aus dem sicheren Beamtengehalt und einem zusätzlichen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren und Pauschalen zusammen.
Zu dem Beamtengehalt sind zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Familienzuschläge möglich. Mit zunehmender Erfahrung steigt das Gehalt in der Besoldungsgruppe. Regelmäßige Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge erfolgen für alle Beamte des Landes einheitlich.
Einen ausführlichen Überblick über das Gehalt und dessen Entwicklung bieten die Besoldungstabellen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben als Beamte Anspruch auf Beihilfeleistungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Für stationäre Krankenhausaufenthalte können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer in Anspruch nehmen. Der Dienstherr erstattet dabei einen Teil der anfallenden Kosten, während der verbleibende Anteil durch eine Krankenversicherung abgedeckt wird.
Hier besteht die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung abzusichern. Alternativ besteht selbstverständlich auch die Option, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Entwicklung
Neben der Gehaltssteigerung aufgrund der zunehmenden Erfahrung haben Gerichtsvollzieher darüber hinaus Beförderungsmöglichkeiten bis zur Amtfrau bzw. zum Amtmann im Gerichtsvollzieherdienst (Besoldungsgruppe A11).
Quereinstieg
Ein Quereinstieg im eigentlichen Sinne ist in den Beruf des Gerichtsvollziehers in Baden-Württemberg nicht möglich. Unabhängig von vorheriger Erfahrung oder Qualifikationen ist der Abschluss des dreijährigen dualen Studiums Gerichtsvollzieher/-in (LL.B.) die Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs.
Aufgrund der Anforderungen des Berufs werden berufliche Vorerfahrungen aber begrüßt.
Bewerbungsprozess
Für eine Bewerbung zum Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eines der beiden Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg zuständig – je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk die praktische Studienphase sowie die spätere Tätigkeit im Justizdienst angestrebt wird:
Weitere Infos erhältst du über das Kontaktformular, das dich automatisch zu deinem zuständigen Oberlandesgericht weiterleitet.
Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Für eine individuelle und vertrauliche Beratung stehen die Vertrauenspersonen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gerne zur Verfügung. Weitere Hinweise finden sich im Merkblatt für Menschen mit Schwerbehinderung in der Justiz.
Im Anschluss an die Bewerbung findet eine Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen statt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zum weiteren Auswahlverfahren eingeladen.
Kontakt

Mirjam Reith
Personalreferentin und Karriereberaterin Oberlandesgericht Stuttgart
0711 212 3220
Mirjam.Reith@olgstuttgart.justiz.bwl.de

Jasmin Schwartz
Leiterin der Ausbildungsabteilung Oberlandesgericht Karlsruhe
0721 926-6155
Ausbildungsreferat@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Esmagül
„Ich war schon immer fasziniert vom Mysterium hinter diesen Mauern.“ Eine gewisse Begeisterung für True Crime kann man Esmagül nicht absprechen. Als Justizfachangestellte ist sie nun selbst Teil der Strafjustiz und erledigt zuverlässig elementare Aufgaben – vom Protokoll der Gerichtsverhandlung bis zum Versand von Vorladungen. Früher hat sie diese Welt fasziniert, heute ist sie die erste Ansprechperson für viele Menschen am Gericht.

Andreas
„Für mich ist die Person auf der Anklagebank zwar der Angeklagte, für jemand anderes aber vielleicht der Vater oder die Mutter.“ Das muss sich Andreas in der Hauptverhandlung immer wieder bewusstmachen. Denn für ihn heißt es ab dem ersten Anruf der Polizei bis zum Abschluss des Verfahrens: in enger Abstimmung gemeinsam Straftaten ermitteln und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Mit seinem Beitrag zur Strafverfolgung hat Andreas ein großes Ziel: die Welt zu einem besseren Ort machen.

Max
„Mir macht keiner ne Ansage – nur das Gesetz.“ Max hat große Ideale und stellt sich voller Überzeugung in den Dienst des Rechtsstaats. Als Rechtspfleger ist er in seinen Entscheidungen unabhängig. Aber klar: Wenn ihn Menschen verzweifelt anrufen, schaut er, wo er helfen kann, und stellt klare Verhältnisse her – verständlich und rechtlich präzise.

Marvin
„Ich bin ein toleranter Typ – aber das musst du hier auch sein.“ Alles, was Marvin macht, zeichnet sich durch eine sympathische Lockerheit aus. Das hilft ihm im Alltag in der JVA im Umgang mit den Jugendlichen. Aber wenn jemand das ausnutzen will, setzt er auch deutliche Grenzen. Im Idealfall sorgt er dafür, dass die Gefangenen die JVA als bessere Menschen verlassen. Marvin ist jedenfalls überzeugt: Jeder hat eine zweite Chance verdient.

Sven
„Jeder verdient ein freundliches Guten Tag.“ Sven legt großen Wert darauf, allen mit Respekt zu begegnen – auch dem Angeklagten, den er aus der Zelle holt. Er ist für den geordneten Ablauf vor Gericht zuständig. Bei hitziger Stimmung im Saal bedeutet das auch, die Angeklagten wieder sicher in die Zelle zurückzubringen. Sein persönliches Ziel: in verschiedenen Situationen eine Stütze für alle bei Gericht zu sein.

Janina
„Mir war schon immer wichtig, dass es gerecht zugeht.“ Heute sorgt Janina im Gerichtssaal dafür, dass alle gehört werden und das Verfahren mit einem gerechten Urteil endet. Sie sieht aber auch die menschlichen Schicksale hinter den Angeklagten und gibt ihnen bei der Verkündung ihrer Urteile gerne noch ein paar persönliche Worte mit auf den Weg.
