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Das Richtige
tun

Die Berufe

Richterinnen und Richter und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen tragen maßgeblich zum Funktionieren des Rechtsstaates bei. Sie arbeiten juristisch auf höchstem Niveau und entscheiden Rechtsfragen rein objektiv. In diesen Berufen gibt es keinen Alltagstrott, denn jeder Fall ist anders – und jede Entscheidung zählt.

Richterinnen und Richter leiten Verhandlungen und entscheiden in gerichtlichen Verfahren. Ihre Unabhängigkeit wird durch die Verfassung garantiert. Das heißt, sie bilden sich ihr Urteil objektiv auf Basis der Faktenlage und sind nur an Recht und Gesetz gebunden. Abhängig von ihrem Aufgabengebiet vermitteln und entscheiden sie in Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder Nachbarn oder einem Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, überprüfen Behördenhandeln oder verhandeln Strafprozesse.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gestalten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Sie leiten die Ermittlungen der Polizei, werten Beweise aus und entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Vor Gericht vertreten sie den staatlichen Strafanspruch und plädieren für ein gerechtes Urteil. Dabei geht es sowohl um die Verfolgung von Straftätern als auch um die Entlastung Unschuldiger.

Dein Beitrag zur Gerechtigkeit

Bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeitest du an den Schaltstellen der Gerechtigkeit. Du stellst sicher, dass unser Rechtssystem funktioniert. Als Richterin oder Richter schlichtest du Streit, fällst Urteile und sorgst für ein faires Miteinander – garantiert unabhängig von Mandanten oder wirtschaftlichen Interessen. Deine Entscheidungen als Staatsanwältin und Staatsanwalt wirken direkt in das Leben der Menschen hinein, mit deren Fällen du dich befasst. Vom ersten Tag an trägst du größtmögliche Verantwortung.

Sei entscheidend – und genieße jede Menge Vorteile

Willkommen bei der Justiz Baden-Württemberg! Unsere Karrierewege sind äußerst vielfältig. Das Ziel aber, ein gerechtes Miteinander zu gewährleisten, haben sie alle gemein. Jeder Einzelne von uns trägt einen Teil dieser Verantwortung – und täglich zum Gelingen des Rechtsstaats bei.

Der Alltag bei der Justiz ist maximal abwechslungsreich. Die Aufgaben sind vielfältig, du kannst dich in verschiedenen Bereichen ausprobieren, aber dein Job bleibt immer sicher. Bei uns gibt es kein „Backoffice“. Wir treffen täglich Entscheidungen, die das Leben von Menschen direkt beeinflussen. Dabei sehen wir, dass unsere Arbeit Sinn ergibt und deshalb brennen wir für sie.

Die Berufe der Richterin und des Richters sowie der Staatsanwältin und des Staatsanwalts bringen aber auch ihre ganz eigenen Vorteile mit sich:

  • Unabhängigkeit

    Richterinnen und Richter sind allein dem Gesetz verpflichtet. Ihre Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich garantiert. Auch Staatsanwälte haben einen weiten Ermessensspielraum und entscheiden in ihrer täglichen Arbeit eigenverantwortlich.

  • Abwechslung

    Richter und Staatsanwälte können viele verschiedene Aufgaben innerhalb des Justizsystems übernehmen – ohne den Arbeitgeber zu wechseln. Neue Chancen bieten insbesondere Spezialisierungen innerhalb der Justiz BW am Commercial Court oder am Cybercrime-Zentrum.

  • Sonder-
    verwendungen

    Zu dieser bereichernden Erfahrung zählen vorübergehende Tätigkeiten, die sowohl fachlich als auch abseits der klassischen juristischen Tätigkeit neue Erfahrung vermitteln. So kann man sich an Bundesgerichte, die Bundesanwaltschaft oder an Landes- oder Bundesministerien abordnen lassen. Auch Tätigkeiten bei internationalen Organisationen, Einsätze in Fachgremien oder Lehrtätigkeiten an einer Universität oder der Hochschule für Rechtspflege ermöglichen wir.

  • Work-Life-Balance

    Die Justiz bietet verschiedenste Teilzeitmodelle und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Arbeitsalltag lässt sich eigenverantwortlich individuell gestalten, Homeoffice und Telearbeit ermöglichen zusätzliche Flexibilität.

  • Standortwechsel

    Durch die vielen Standorte in Baden-Württemberg ist ein Wechsel des Arbeitsortes ganz einfach möglich – und das, ohne den Arbeitgeber wechseln zu müssen.

  • JobBike

    Richter und Staatsanwälte können über JobBike BW ein Dienstrad zu besten Konditionen leasen. So profitieren sie von steuerlichen Vorteilen und einer flexiblen Nutzung im Beruf sowie in der Freizeit.

  • Beste Plätze

    Gesund und digital: Die Justiz ermöglicht schonendes Arbeiten durch höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Bürostühle und optimierte Arbeitsplatzgestaltung. Elektronische Akten, Spracherkennungssoftware und Online-Datenbanken sorgen für effiziente Prozesse.

Alles, was du
wissen musst

Voraussetzung

Sowohl die erste juristische Prüfung als auch die zweite juristische Staatsprüfung müssen in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen sein. Auch darunter kann eine Einstellung im Einzelfall möglich sein, wenn besondere Leistungen dies rechtfertigen, insbesondere wenn in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 7,5 Punkte erzielt wurden. Neben exzellentem Fachwissen und einem hohen Maß an sozialer Kompetenz sind Unabhängigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsstärke gefragt.

Bei Unterschreiten der Anforderungen kommt eine Einstellung als Volljurist in die Amtsanwaltslaufbahn in Betracht, wenn sowohl die erste juristische Prüfung als auch die zweite juristische Staatsprüfung in der Regel mit mindestens 7,0 Punkten abgeschlossen wurden. Bei guten Leistungen besteht die Perspektive eines Wechsels aus der Amtsanwaltslaufbahn in den höheren Justizdienst. Bei Fragen hilft Staatsanwalt Dr. Matthias Adams (0711-279-2156, matthias.adams@jum.bwl.de) gerne weiter.

Für einen Einstieg als Richterin oder Staatsanwalt müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt sein. Dazu gehört die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Altersgrenze gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg.

Gehalt

Der Berufseinstieg als Richter oder Richterin sowie Staatsanwalt oder Staatsanwältin erfolgt in der Besoldungsgruppe R1. Die genaue Höhe des Anfangsgehalts kann abhängig von der Vorerfahrung und den familiären Verhältnissen variieren.

Mit zunehmender Erfahrung steigen Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen alle zwei Jahre in eine höhere Besoldungsstufe auf. Beförderungsämter wie Oberstaatsanwältin oder Vorsitzender Richter liegen in höheren Besoldungsgruppen und werden entsprechend höher vergütet. Die Besoldung wird in regelmäßigen Abständen angepasst und kann der Besoldungstabelle auf der Website des Landesamts für Besoldung und Versorgung entnommen werden.

Hinzu kommen zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise ein Familienzuschlag. Auch müssen Richter und Beamte keine Sozialabgaben bezahlen und erhalten im Ruhestand eine Versorgung, die maximal 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge beträgt. 

Entwicklung

Los geht es als Proberichterin oder Proberichter. Neueingestellte erhalten systematische Unterstützung durch Einführungs- und Aufbautagungen sowie durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen als Mentoren vor Ort. Die Probezeit dauert in der Regel vier Jahre und ermöglicht Einblicke in die Tätigkeit bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft. Bei einem Einstieg in einer Fachgerichtsbarkeit wird in der Regel die gesamte Probezeit in der Fachgerichtsbarkeit absolviert. Die Berufe bieten nicht nur eine krisensichere Karriere, sondern auch vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und Einsatzfelder.

So können Richterinnen und Richter Positionen an Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten sowie in der Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, oder Finanzgerichtsbarkeit einnehmen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten an 17 Staatsanwaltschaften im Land sowie bei den beiden Generalstaatsanwaltschaften. Generell gilt: Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht bleiben auch im Laufe der Karriere möglich.

Richter und Staatsanwälte werden individuell gefördert. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt es nicht. Das ganzheitliche Konzept zur Personalentwicklung umfasst ein breit gefächertes Angebot von Fortbildungen mit jährlich über 200 Veranstaltungen. Neben Fachtagungen umfassen diese die Vertiefung kommunikativer und sozialer Kompetenzen.

Quereinstieg

In Baden-Württemberg gibt es für Juristinnen und Juristen mit Berufserfahrung verschiedene Möglichkeiten, als Quereinsteiger in den höheren Justizdienst einzutreten und eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwältin zu beginnen. Interessierte können sich direkt mit dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg in Verbindung setzen und ihren individuellen Weg besprechen. Bei Fragen hilft Staatsanwalt Dr. Matthias Adams (0711-279-2156, matthias.adams@jum.bwl.de) gerne weiter.

Bewerbungsverfahren

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg stellt fortlaufend qualifizierte Jurist/-innen (w/m/d) für den höheren Justizdienst in allen Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften ein. Feste Einstellungstermine gibt es nicht. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind besonders willkommen; für eine vertrauliche Beratung – auch vor der Bewerbung – steht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stefan Vatter (Tel. 0711 212-0) als Schwerbehindertenvertreter zur Verfügung.

Die Bewerbung sollte möglichst per E-Mail an poststelle@jum.bwl.de geschickt werden (bitte jedes Dokument als separate PDF-Datei mit eindeutigem Dateinamen, max. 10 MB pro Mail). Eine Bewerbung per Post ist ebenfalls möglich, an: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart.

Folgendes muss dem Bewerbungsschreiben beigefügt werden:

  • ein Motivationsschreiben
  • ein tabellarischer oder ausführlicher Lebenslauf
  • ein ausgefüllter Bewerbungsbogen als Word-Datei
  • ein Lichtbild
  • Kopien der Zeugnisse der ersten Prüfung und der zweiten juristischen Prüfung (jeweils inkl. Klausur-Ergebnisse)
  • Zeugnisse der Stationsausbilder und Arbeitsgemeinschaftsleiter
  • das Abiturzeugnis sowie etwaige Arbeitszeugnisse oder dienstliche Beurteilungen

Ebenfalls erforderlich sind Erklärungen zur Einstellung in den höheren Justizdienst sowie zur Verfassungstreue (PDF-Vorlagen verfügbar). Bei Schwerbehinderten ist zusätzlich eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizulegen.

Im Bewerbungsbogen sollen zudem gewünschte Tätigkeitsbereiche sowie regionale Einsatzwünsche angegeben werden.

 

Downloads

Kontakt

Dr. Matthias Adams

Staatsanwalt
0711 279 2156
matthias.adams@jum.bwl.de

Esmagül
Andreas
Max
Marvin
Sven
Janina

Esmagül

„Ich war schon immer fasziniert vom Mysterium hinter diesen Mauern.“ Eine gewisse Begeisterung für True Crime kann man Esmagül nicht absprechen. Als Justizfachangestellte ist sie nun selbst Teil der Strafjustiz und erledigt zuverlässig elementare Aufgaben – vom Protokoll der Gerichtsverhandlung bis zum Versand von Vorladungen. Früher hat sie diese Welt fasziniert, heute ist sie die erste Ansprechperson für viele Menschen am Gericht.

Andreas

„Für mich ist die Person auf der Anklagebank zwar der Angeklagte, für jemand anderes aber vielleicht der Vater oder die Mutter.“ Das muss sich Andreas in der Hauptverhandlung immer wieder bewusstmachen. Denn für ihn heißt es ab dem ersten Anruf der Polizei bis zum Abschluss des Verfahrens: in enger Abstimmung gemeinsam Straftaten ermitteln und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Mit seinem Beitrag zur Strafverfolgung hat Andreas ein großes Ziel: die Welt zu einem besseren Ort machen.

Max

„Mir macht keiner ne Ansage – nur das Gesetz.“ Max hat große Ideale und stellt sich voller Überzeugung in den Dienst des Rechtsstaats. Als Rechtspfleger ist er in seinen Entscheidungen unabhängig. Aber klar: Wenn ihn Menschen verzweifelt anrufen, schaut er, wo er helfen kann, und stellt klare Verhältnisse her – verständlich und rechtlich präzise.

Marvin

„Ich bin ein toleranter Typ – aber das musst du hier auch sein.“ Alles, was Marvin macht, zeichnet sich durch eine sympathische Lockerheit aus. Das hilft ihm im Alltag in der JVA im Umgang mit den Jugendlichen. Aber wenn jemand das ausnutzen will, setzt er auch deutliche Grenzen. Im Idealfall sorgt er dafür, dass die Gefangenen die JVA als bessere Menschen verlassen. Marvin ist jedenfalls überzeugt: Jeder hat eine zweite Chance verdient.

Sven

„Jeder verdient ein freundliches Guten Tag.“ Sven legt großen Wert darauf, allen mit Respekt zu begegnen – auch dem Angeklagten, den er aus der Zelle holt. Er ist für den geordneten Ablauf vor Gericht zuständig. Bei hitziger Stimmung im Saal bedeutet das auch, die Angeklagten wieder sicher in die Zelle zurückzubringen. Sein persönliches Ziel: in verschiedenen Situationen eine Stütze für alle bei Gericht zu sein.

Janina

„Mir war schon immer wichtig, dass es gerecht zugeht.“ Heute sorgt Janina im Gerichtssaal dafür, dass alle gehört werden und das Verfahren mit einem gerechten Urteil endet. Sie sieht aber auch die menschlichen Schicksale hinter den Angeklagten und gibt ihnen bei der Verkündung ihrer Urteile gerne noch ein paar persönliche Worte mit auf den Weg.