Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar. Die teilweise Vereinbarkeit ergibt sich aus den nachfolgend unter Punkt 2 aufgeführten nicht barrierefreien Inhalten und Funktionen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Verlinkungen verfügen nicht durchgängig über barrierefreie, aussagekräftige Linktexte.
- Der Slider im Bereich „Jobs“ verwendet kein korrektes
aria
-Reporting, wodurch die Bedienbarkeit mit Screenreadern eingeschränkt ist. - Die semantische Auszeichnung im „Schulen“-Slider ist unzureichend, was die Zugänglichkeit für assistive Technologien beeinträchtigt.
- Scrollbare Elemente sind bislang nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
- Die Header im „Benefits“-Slider besitzen noch keinen barrierefreien Namen.
- Bilder auf der Webseite sind teilweise ohne barrierefreie (alternative) Beschreibungen versehen.
Diese Punkte stehen nicht im Einklang mit den Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß § 10 Absatz 1 L-BGG, insbesondere hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte.
b) Unverhältnismäßige Belastung (§ 10 Absatz 2 L-BGG)
Zurzeit werden keine Abschnitte oder Funktionen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung von der Barrierefreiheit ausgenommen. Sollte dies künftig notwendig werden, werden die entsprechenden Inhalte und Gründe hier aufgeführt.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Derzeit fallen keine der genannten nicht barrierefreien Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs des § 10 Absatz 1 L-BGG. Sollte dies für einzelne Inhalte zutreffen (z. B. sehr alte Dokumente, externe Inhalte), wird dies entsprechend kenntlich gemacht.
Barrierefreie Alternativen
- Für nicht barrierefreie Bilder werden, sofern möglich, alternative Textbeschreibungen bereitgestellt.
- Für nicht barrierefreie Slider-Elemente werden, sofern möglich, die wichtigsten Informationen zusätzlich in statischer Textform angeboten.
- Bei nicht barrierefreien Links wird eine Überarbeitung der Linktexte angestrebt, um die Zugänglichkeit zu verbessern.
Die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist ein erklärtes Ziel. Hinweise und Anregungen zur Barrierefreiheit können über die auf der Webseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten gemeldet werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.05.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf den Prüfschritten des
BIK BITV-Test / EN 301 549 (Web).
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.05.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279-0
Fax: 0711 / 2279-2264
E-Mail: poststelle@jum.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in
§ 10 Absatz 1 L-BGG
beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Ministerium der Justiz und Migration Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Ministerium der Justiz und Migration Baden-Württemberg nicht innerhalb der in
§ 8 Satz 1 L-BGG-DVO
vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in
§ 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG
und
§ 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG
beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum BarrierefreiheitSchlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach
§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.